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Krippenbestimmungen

Krippenbestimmungen

Sobald ein Kind angemeldet ist, ist ein Depot von 500 Franken zu entrichten. Das Depot garantiert Ihrem Kind den Krippenplatz. Bei Austritt wird das Depot vollständig zurückgezahlt, es sei denn, Sie haben noch offene Rechnungen.

Reservieren sie einen Platz für einen späteren Zeitpunkt, als Beispiel erst in 4 Monaten, wird pro Reservationsmonat der volle Betreuungstarif in Rechnung gestellt, da der Platz dann 4 Monate „leer steht“.

Der Monatsbeitrag wird im Voraus bezahlt. Wir rechnen mit Monatspauschale ab. Krankheits- und Urlaubstage werden voll verrechnet.

Wenn Ihr Kind später als um 18.00 Uhr abgeholt wird, wird eine Gebühr von 20.- Franken verrechnet. Nach einer halben Stunde Verspätung, werden pro ¼ Stunde 20.- Franken verrechnet.

Die KITA Seegarten ist dem Verein KITA Seegarten unterstellt. Die Mitgliedschaft ist zwingend.

Ihr Kind sollte eine angeschriebene Zahnbürste mitbringen.

Falls Ihr Kind noch Windeln braucht, bringen Sie doch einen Vorrat mit, wir werden ihn dann in sein Fach legen und nur für Ihr Kind brauchen.

Ihr Kind sollte immer einen Regenschutz in der Krippe haben. Eventuell wären ein paar Unterhosen oder Bodys, die in der Krippe bleiben können von Vorteil. Wir sind bestrebt, darauf zu achten, dass wenn wir basteln, die Kinderkleidung genügend geschützt ist.


Da wir auf gesunde Ernährung Wert legen, sollte jedes Kind eine Frucht pro Tag mitbringen. Wir haben einen Früchtekorb, in den Sie die Rohkost legen können. Zum Znüni oder Zvieri wird es dann mit den Kindern gegessen.

Bei Babys müssen Schoppenflaschen und Babynahrung mitgebracht werden. Schoppenflaschen werden von uns für jedes Kind separat aufbewahrt und ein Mal die Woche sterilisiert, ebenso Nuggis.

Damit sich Ihr Kind wohl fühlt, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Dazu gehört regelmässiger Austausch mit den Erziehern und Gespräche mit der Krippenleiterin. Bei Neueintritt besprechen wir zusammen, was für Sie und Ihr Kind wichtig ist, damit der Start gut gelingt.

Versicherung ist Sache der Eltern. Sie brauchen also eine Haftpflichtversicherung für Ihr Kind.

Zur Anmeldung, muss das Gesundheitsblatt ausgefüllt werden.

Bei ansteckenden Krankheiten, muss das Kind zu Hause bleiben. Ebenfalls bei Fieber über 38°.

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate im Voraus auf Monatsende.

Bei Unterzeichnung des Vertrags gilt das Kind als angemeldet.

Bei Widerrufung des Vertrags muss die Kündigungsfrist eingehalten werden.