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Betreuungskosten / Subventionen / Depot

 

Tagessatz & Abrechnung

Der aktuelle Tagessatz beträgt CHF 124.00. 
Tarifanpassungen erfolgen in der Regel jeweils auf den 1. August eines neuen Geschäftsjahres; ihr werdet darüber schriftlich informiert.

Die Verrechnung der Betreuung startet jeweils am 1. Kalendertag des Eintrittsmonats. Ein Austritt ist jeweils auf Monatsende möglich. Pro-rata-Abrechnungen (teilmonatlich) sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Übersicht Betreuungskosten (gültig ab 01.08.2025)

• Pauschale Eingewöhnung, ohne Subvention: CHF 521.00
• Monatspauschalen ohne Subvention: siehe Tabelle

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Depot

Für jedes Kind wird ein Depot von CHF 500.00 erhoben.  Dieses ist spätestens zwei Monate vor Start der Eingewöhnung zu bezahlen. Das Depot wird beim Austritt vollständig zurückerstattet, sofern keine offenen Beträge bestehen.

Eingewöhnung

Die Kosten für die Eingewöhnung werden pauschal für einen Kalendermonat verrechnet. Sie entsprechen dem Tarif einer 20%-Betreuung (1 Betreuungstag pro Woche). Die Berechnung der monatlichen Betreuungspauschale richtet sich nach der EBV der Stadt Uster:  Betreuungstage pro Woche × Faktor 4.2

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Subventionierte Tarife der Stadt Uster (FEB)

Als von der Stadt Uster anerkannte und geprüfte KiTa können wir Eltern vergünstigte, einkommensabhängige Subventionen anbieten. Bei Benötigung von Subventionen, meldet euch bitte direkt bei uns und vermerkt euren Wunsch unbedingt bereits auf dem Betreuungsvertrag. 

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​KiTa-Bestimmungen

In unseren KiTa-Bestimmungen sind alle wichtigen Bestimmungen aufgeführt.

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