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KITA-BESTIMMUNGEN

KiTa-Bestimmungen der KiTa Seegarten

 

Herzlich willkommen in der KiTa Seegarten! Wir freuen uns, dass ihr den Weg zu uns gefunden habt und uns euer Kind anvertraut. Nachfolgend findet ihr die wichtigsten Punkte in Sachen Betreuung und Kosten. Wir möchten euch jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen – bei Unklarheiten meldet euch bitte bei der Pädagogischen Leiterin oder der Geschäftsstelle. Das Wohl und die Entwicklung eures Kindes sind unsere Herzensangelegenheit und wir wünschen uns, dass ihr jeden Tag mit einem guten Gefühl eure Sprösslinge bei uns betreut wisst – und sie spielend bei uns gross werden.

 

Adresse der Geschäftsstelle

KiTa Seegarten Geschäftsstelle

Freiestrasse 3, 8610 Uster

044 545 30 53

info@kitaseegarten.ch

 

Betreuungskosten / Subventionen

Der Betreuungsvertrag wird wirksam mit Unterzeichnung der sorgeberechtigten Person/en und nach Zahlungseingang des damit fälligen Depots gemäss Leistungs- und Preisverzeichnis, sowie nach Erhalt der Belegungsbestätigungen für die Eingewöhnung und Betreuung durch die KiTa Seegarten. Die Eltern erkennen das vom Stadtrat Uster genehmigte Elternbeitragsreglement in der jeweils gültigen Fassung an. Dieses ist auf der Website der Stadt Uster einzusehen. Die FEB-Geschäftsstelle (Familienergänzende Betreuung) der Stadt Uster erarbeitet jährlich eine Elternbeitragsvereinbarung (EBV). Diese muss vor Beginn der Betreuung, sowie jährlich vor dem neuen Geschäftsjahr (dieses dauert vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres) von den Eltern unterschrieben werden, ausgenommen Vollzahlende. 

Die Vertragsgültigkeit beginnt ab dem 1. Tag des jeweiligen Monates. Der Austritt ist jeweils auf Monatsende gerechnet . Eine pro rata Zahlung ist weder beim Start noch beim Austritt möglich (gilt für Eingewöhung sowie Betreuung).

 

Monatspauschale

Der Monatsbeitrag betreffend Eingewöhnung sowie Betreuung ist jeweils im Voraus zu bezahlen. Die Monatspauschale für die Betreuung berechnet sich gemäss der EBV der Stadt Uster wie folgt: Betreuungstage pro Woche mal Faktor 4.2. Der Tagessatz beträgt aktuell CHF 122.00. Der Tarif kann in der Regel auf Beginn eines neuen Geschäftsjahres, also per 1. August angepasst werden. Ihr werdet im Falle einer Tarifanpassung schriftlich informiert. 

 

Die Kosten für die Eingewöhnung (ein Kalendermonat) belaufen sich aktuell auf den Tarif einer 20%-Betreuung (1 Tag/Woche)- und basiert auf einem Betreuungstag pro Woche mal Faktor 4.2.

Übersicht: Betreuungskosten  / Geschäftsjahr AUG2023-JUL2024

+ Pauschale Eingewöhung: CHF 512.00 

+ Monatspauschale ohne Subvention, siehe Tabelle:

Zusatztage

Zusatztage werden mit jeweils gültigem vollem Tagessatz in Rechnung gestellt und sind nicht subventionsberechtigt.

 

Abholungen nach Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Bei einer verspäteten Abholung werden für die ersten zwei angebrochenen Viertelstunden eine Gebühr von CHF je 20.- verrechnet. Für jede weitere angebrochene Viertelstunde werden jeweils CHF 40.- verrechnet.

 

Depot

Das Depot von CHF 500.00 muss spätestens zwei Monate vor Eingewöhnung beglichen sein. Das Depot wird euch beim Austritt eures Kindes rückerstattet, insofern keine offenen Posten bestehen (siehe Kündigung / Widerrufsrecht / Austritt Kindergarten).

 

Krankheits-, Urlaubstage, Ferien- und Brückentage sowie aussergewöhnliche Ereignisse

Bei den obgenannten Abwesenheiten werden gemäss EBV der Stadt Uster die Beiträge voll verrechnet. Die KiTa kann ausserdem an einigen "Brückentagen", sprich Arbeitstagen, pro Jahr schliessen. Diese "Brückentage" berechtigen nicht zu einer (Teil-)Rückerstattung des Monatsbeitrages. Angaben zu allfälligen Brückentagen findet ihr auf unserer Website. Bei Schliessung der KiTa aufgrund aussergewöhnlicher Ereignisse wie z.B. Pandemie werden die Beiträge grundsätzlich voll verrechnet. Eine allfällige Rückerstattung der Beiträge ist abhängig von Regelungen der Stadt Uster, des Kantons oder des Bundes.

 

Eingewöhnung

Die Kosten für die Eingewöhnung (ein Kalendermonat) belaufen sich aktuell auf den Tarif einer 20%-Betreuung (1 Tag/Woche)- und basiert auf einem Betreuungstag pro Woche mal Faktor 4.2. Hierbei ist es unerheblich wie viele Betreuungstage pro Woche im Anschluss in Anspruch genommen werden. Die Eingewöhnung ist subventionsberechtigt, sofern der FEB-Geschäftsstelle der Stadt Uster eure Steuerdaten vor Beginn der Eingewöhnung vorliegen, geprüft werden konnten und eine Subventionsberechtigung anerkannt ist. Subventionen werden nicht rückwirkend gesprochen.

 

Subventionierte Plätze

Der KiTa Seegarten muss zwingend die unterschriebene EBV vor Beginn der Eingewöhnung respektive Betreuung vorliegen, damit die Monatspauschale mit dem subventionierten Elternbeitrag berechnet und eine korrekte Rechnung erstellt werden kann. Sollte kein gültiger EBV bis spätestens per erstem Eingewöhnungstag respektive erstem Betreuungstag vorliegen, dann muss euch die volle Monatspauschale (in Abhängigkeit der Anzahl der Betreuungstage) in Rechnung gestellt werden. Ihr seid gemäss EBV verpflichtet, allfällige Änderungen hinsichtlich Einkommen und/oder steuerbarem Vermögen umgehend der FEB-Geschäftsstelle zu melden.

 

Reservation

Fallen die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages und der Betreuungsbeginn auseinander (=Reservierung für die dazwischenliegende Zeit), wird der KiTaplatz für diese Zeit voll verrechnet, sofern der Platz in dieser Zeit freigehalten werden muss und nicht anderweitig belegt werden kann. Die Eltern werden proaktiv über die KiTa informiert, sollte eine Reservationsgebühr anfallen. (Beispiel: Unterzeichnung Betreuungsvertrag am 1. März. Betreuungsbeginn am 1. Juni. Wenn der Platz nicht anderweitig belegt werden kann, sind die vollen Betreuungskosten für die im Anschluss gebuchte Anzahl Betreuungstage für den Zeitraum von 1. März bis 1. Juni zu entrichten.)

 

 Verein / Geschäftsjahr / Mitgliederbeitrag

Die KiTa Seegarten ist als Verein (Rechtsform) organisiert. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli. Die Mitgliedschaft ist zwingend. Paare bezahlen aktuell einen Mitgliederbeitrag von CHF 100.-, Einzelpersonen einen solchen von CHF 50.- pro Geschäftsjahr. Der Beitrag wird erstmals beim Eintritt (= Unterzeichnung Betreuungsvertrag) fällig. Bei unterjährigem Eintritt ist der gesamte jährliche Mitgliederbeitrag geschuldet. Beim Austritt besteht kein Anspruch auf eine pro rata-Rückzahlung des Mitgliederbeitrages.

 

KiTa-Alltag / Eingewöhnung / Mitbringen

Euer Kind soll sich bei uns wohl fühlen und ihr es bei uns gut aufgehoben wissen. Dazu gehört ein regelmässiger Austausch mit der jeweiligen Fachfrau Betreuung und/oder der Pädagogischen Leiterin. Die KiTa Seegarten gewöhnt nach dem Konzept des Berliner Modells ein. Als Eltern seid ihr ein fester Bestandteil dieses Eingewöhnungskonzeptes. Dadurch stellen wir sicher, dass der gemeinsame Start gut gelingt und sich euer Kind bei uns geborgen fühlt. Für die Eingewöhnung wird sich die jeweilige Fachfrau Betreuung (Bezugsperson) der Gruppe frühzeitig bei euch melden. Details betreffend der Eingewöhnung findet ihr zudem in der „Elterninfo zur Eingewöhnung“ auf unserer Website.

 

Durch die Eltern mitzugeben:

  • Windeln (die von euch gebrachten Windeln werden ausschliesslich für euer Kind verwendet)

  • Ersatzkleider

  • Schoppenpulver und Schoppenflasche (Schoppenflaschen werden für jedes Kind separat aufbewahrt)

  • Nuggi 

 

Bitte achtet darauf, euer Kind wetter-, jahreszeitengerecht zu kleiden ungenügend passende Ersatzkleidung in der KiTa zu haben. Wir sind mit den Kindern täglich an der frischen Luft. Bei Bastelaktivitäten, achten wir auf einen möglichst guten Schutz der Kinderkleidung.

 

Ferien / Abwesenheiten: Bitte meldet Ferien-, Freitage sowie Abwesenheiten so früh wie möglich an die jeweilige Gruppe. Dies ermöglicht uns eine gute Personalplanung und hat so einen direkten Einfluss auf die Betreuungskosten.

 

Gesundheit

Bei ansteckenden Krankheiten muss euer Kind zu Hause bleiben. Ebenfalls bei Fieber über 38° C. Euer Kind muss mindestens 24 Stunden fieberfrei sein, bevor es in die KiTa zurückkehren kann.

 

In der KiTa Seegarten werden keine Medikamente und/oder Arzneimittel verabreicht. Im Ausnahmefall können Medikamente verabreicht werden, wenn sämtliche folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • Ein aktuelles ärztliches Attest, dass das Kind nicht mehr ansteckend ist,

  • Ein ärztliches Rezept für das Medikament und

  • Ein schriftlicher und unterschriebener Auftrag der sorgeberechtigten Person/en zur Verabreichung des Medikaments.

Der Verein KiTa Seegarten hat an der Mitgliederversammlung vom 22. September 2020 beschlossen, dass nach Inkrafttreten dieser KiTa-Bestimmungen nur noch Kinder, die gemäss Impfplan des BAG in der jeweils gültigen Fassung mit den empfohlenen Basisimpfungen geimpft sind, aufgenommen werden können. Der Nachweis mittels Impfbuch ist von den Eltern unaufgefordert bei der Ausstellung des Betreuungsvertrages gegenüber der Pädagogischen Leiterin zu erbringen, bzw. bei den Überprüfungen durch die KiTa fristgerecht einzureichen.

 

Versicherung

Eltern haften für Ihre Kinder. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

 

Kündigung / Widerruf des Betreuungsvertrages / Austritt Kindergarten

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate im Voraus auf Monatsende. Bei Widerrufung des Betreuungsvertrages (nach Vertragsunterzeichnung, jedoch vor Betreuungsbeginn) muss die Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden. Die Kündigung / der Widerruf des Betreuungsvertrags hat schriftlich zu erfolgen, unterschrieben von allen sorgeberechtigten Personen. Nach dem Austritt wird das Depot in der Regel innerhalb drei Monaten nach Abzug allfälliger offener Posten zurückerstattet.

 

Der Betreuungsvertrag für Kinder, die auf den offiziellen Schulbeginn im August in den Kindergarten übertreten und somit die KiTa auf diesen Zeitpunkt verlassen, endet automatisch und muss nicht gekündigt werden. Massgeblich hierfür ist das Erreichen des ordentlichen Kindergartenalters. Für die im August austretenden Kindergartenkinder wird der Monat August pro rata temporis bis zum offiziellen Schulbeginn der Stadt Uster in Rechnung gestellt. Soll ein Kind früher (z.B. wegen Ferien), als zu diesem Zeitpunkt austreten, bedarf dies einer schriftlichen Kündigung unter Einhaltung der entsprechenden Frist von drei Monaten. Soll der Kindergartenübertritt verschoben werden, müsst ihr dies im November, jedoch bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres bei der Geschäftsstelle oder der Pädagogischen Leiterin anmelden. Es besteht keine Garantie, die Betreuung weiterführen zu können.

 

Ausschluss aus dem Verein KiTa Seegarten Gemäss den Statuten des Vereins KiTa Seegarten Art. 5 endet die Mitgliedschaft für Aktivmitglieder mit dem schriftlichen Ausschluss durch den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf Ende eines jeden Monats. Der Ausschluss ist ohne Angabe von Gründen zulässig. Ein Ausschluss hat gleichzeitig die Kündigung des Betreuungsvertrages unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zur Folge. Die schriftliche Kündigung des Betreuungsvertrages erfolgt in diesem Fall durch die Geschäftsstelle.

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