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KITA-TARIFE und BESTIMMUNGEN

Unsere KiTa Tarife 

Betreuungskosten / Subventionen / Depot
Der Monatsbeitrag betreffend Eingewöhnung sowie Betreuung ist jeweils im Voraus zu bezahlen. Die Kosten für die Eingewöhnung (Pauschal ein Kalendermonat) belaufen sich aktuell auf den Tarif einer 20%-Betreuung (1 Tag/Woche). Die Monatspauschale für die Betreuung sowie der Eingewöhnung berechnet sich gemäss der EBV der Stadt Uster wie folgt: Betreuungstage pro Woche mal Faktor 4.2.

Der Tagessatz beträgt aktuell CHF 124.00. Der Tarif kann in der Regel auf Beginn eines neuen Geschäftsjahres, also per 1. August angepasst werden. Ihr werdet im Falle einer Tarifanpassung schriftlich informiert. Die Verrechnung beginnt ab dem 1. Betreuungstag (1ten des jeweiligen Monates). Der Austritt ist jeweils auf Monatsende gerechnet. Eine pro rata Zahlung der Betreuungskosten ist entsprechend weder beim Start noch beim Austritt möglich.

Übersicht Betreuungskosten: Gültig per 01.08.2025
•    Pauschale Eingewöhnung, ohne Subvention: CHF 521.00 
•    Monatspauschalen ohne Subvention, siehe Tabelle:

 

 

 

 

Subventionen

Als FEB-Stadt Uster anerkannte KiTa können wir euch Eltern subventionierte Tarife anbieten. Hierzu nehmt ihr bitte vorab mit uns Kontakt auf oder vermerkt den Wunsch auf Subventionen auf dem Betreuungsvertrag. 

Depot
Das Depot von CHF 500.00 muss bis spätestens zwei Monate vor Eingewöhnung beglichen sein. Das Depot wird den Eltern beim Austritt des Kindes rückerstattet, insofern keine offenen Posten bestehen (siehe Kündigung / Widerrufsrecht / Austritt Kindergarten). 


Weitere Informationen sind auch in unseren KiTa-Bestimmungen zu finden. 

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KiTa-Bestimmungen der KiTa Seegarten

 

1.Willkommen in der KiTa Seegarten

Die KiTa Seegarten heisst alle Familien herzlich willkommen. Danke, dass ihr uns euer Kind anvertrauen. Das Wohl und die Entwicklung eures Kindes sind für uns eine Herzensangelegenheit. Wir möchten, dass sie sich jeden Tag sicher und gut aufgehoben fühlen, wenn euer Kind bei uns betreut wird – damit es bei uns spielerisch gross werden kann.

 

In diesem Dokument findet ihr verbindliche Bestimmungen zur Betreuung, zu den Kosten sowie zu organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Bei Fragen oder Unklarheiten steht die Geschäftsstelle der KiTa Seegarten (pädagogische Leitung und/oder Geschäftsführung) gerne zur Verfügung.

 

2.Kontakt / Adresse der Geschäftsstelle

Verein KiTa Seegarten

Freiestrasse 3, 8610 Uster

044 545 30 53

info@kitaseegarten.ch | www.kitaseegarten.ch

 

3.Betreuungsvertrag, Elternbeitragsreglement und Subventionen

Der Betreuungsvertrag wird durch die rechtsgültige Unterschrift aller sorgeberechtigten Personen sowie nach Erhalt der schriftlichen Belegungsbestätigung seitens der KiTa Seegarten bezüglich der Eingewöhnung und der anschliessenden Betreuung verbindlich. Der Vertrag tritt jeweils am 1. eines Monats in Kraft.

 

Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrags anerkennen die Eltern das jeweils aktuell gültige Elternbeitragsreglement der Stadt Uster. Dieses ist online unter www.uster.ch abrufbar. Für subventionsberechtigte Familien stellt die Familienergänzende Betreuung (FEB) der Stadt Uster jeweils vor Beginn der Betreuung sowie jährlich vor dem Start des neuen KiTa-Jahres (1. August bis 31. Juli) eine aktualisierte Elternbeitragsvereinbarung (EBV) aus. Familien, die keinen Anspruch auf Subventionen geltend machen, sind davon ausgenommen und erhalten die Elternbeitragsvereinbarung (EBV) direkt von der KiTa Seegarten.

4.Monatspauschale und Zahlungspflichten

Die monatliche Betreuungspauschale sowie die Kosten für die Eingewöhnung sind im Voraus zu begleichen. Die Betreuungskosten werden pauschal mit dem gültigen Tarif, den Betreuungstagen und dem Faktor 4.2 berechnet. Die Eingewöhnung wird pauschal mit dem Tarif für einen Betreuungstag pro Woche (20 %) für die Dauer eines Monates (Faktor 4.2) verrechnet.  

 

Es gilt der jeweils durch die Stadt Uster (FEB) bewilligte Tarif gemäss Stadtratsentscheid. Die aktuellen Tarife sind öffentlich einsehbar und werden den Eltern rechtzeitig kommuniziert.
Der gültige Tarif wird den Eltern verbindlich im Rahmen der Elternbeitragsvereinbarung (EBV) mitgeteilt.

 

Bei Anpassung der Tarife (in der Regel per 1. August) erfolgt eine schriftliche Mitteilung durch den Vorstand. Die Verrechnung beginnt ab dem 1. Tag des Betreuungsmonats. Eine anteilige Berechnung bei Eintritt oder Austritt ist ausgeschlossen.

5.Depotzahlung

Ein Depot in Höhe von CHF 500.00 ist spätestens zwei Monate vor Beginn der Eingewöhnung zu bezahlen. Das Depot wird nach dem Austritt des Kindes zurückerstattet, sofern keine offenen Forderungen bestehen.

6.Subventionierte Plätze

Ein subventionierter Tarif kann nur angewendet werden, wenn der vollständige Antrag auf Subventionen der FEB Stadt Uster vor Beginn der Eingewöhnung und der Betreuung vorliegt. Liegt diese der FEB Stadt Uster nicht rechtzeitig vor, wird der volle Betreuungstarif durch die KiTa Seegarten verrechnet, bis der durch die Stadt Uster genehmigte Antrag der KiTa See garten vorliegt. Subventionen werden nicht rückwirkend gesprochen. Änderungen in der Einkommens- oder Vermögenssituation sind umgehend der FEB-Stelle zu melden.

7.Zusatztage

Zusatztage werden zum vollen Tagessatz verrechnet und sind nicht subventionsberechtigt.

8.Abwesenheiten und Ausnahmesituationen

Bei krankheits-, ferien- oder feiertagsbedingten Abwesenheiten des Kindes erfolgt keine Rückerstattung der Betreuungskosten. Dasselbe gilt bei Abwesenheit der KiTa (z.B. Weiterbildung, Brückentage, Feiertage, reduzierte Öffnungszeiten). Auch bei aussergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Pandemie) wird die Betreuungspauschale weiterhin geschuldet, es sei denn, es bestehen anderweitige behördliche Regelungen.

 

Ferien und andere Abwesenheiten sind der jeweiligen Gruppe frühzeitig zu melden, um die Personalplanung zu erleichtern.

9.Sonstige Gebühren

Die KiTa ist von 07:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Bei verspäteter Abholung fallen folgende Zusatzkosten an: Für die ersten 15 Minuten CHF 20.00, für jede weitere angefangene Viertelstunde weitere CHF 20.00. Bei Austritten vor Betreuungsbeginn oder in Spezialfällen kann die KiTa Seegarten Administrativgebühren erheben.

10.Vereinsmitgliedschaft

Die KiTa Seegarten ist als Verein organisiert. Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrags wird die Mitgliedschaft auf Start der Eingewöhnung (Geschäftsjahr) verbindlich. Derzeit beträgt der jährliche Mitgliederbeitrag CHF 100.00 für Paare und CHF 50.00 für Einzelpersonen. Der Beitrag wird bei Eintritt (Start Eingewöhnung) fällig und bei Austritt nicht anteilig zurückerstattet. Die Höhe des Mitgliederbeitrages wird an der Mitgliederversammlung bestimmt.

11.Gesundheit / Notfälle und medizinische Sofortmassnahmen

Kranke Kinder (Fieber über 38 °C, ansteckende Krankheiten) müssen zu Hause bleiben. Die Rückkehr in die KiTa ist frühestens 24 Stunden nach Fieberende bzw. Ende der Ansteckungsgefahr möglich.

 

Medikamente werden nur in Ausnahmesituationen und in Absprache mit den sorgeberechtigten Personen und dem Vorliegen des unterschriebenen «Medikamenten- und Arzneimittelblatts KiTa Seegarten» verabreicht.

 

Im Falle eines Unfalls oder eines akuten medizinischen Notfalls wird die KiTa unverzüglich die Familie bzw. die im Notfallblatt angegebenen Kontaktpersonen benachrichtigen. Sollte eine sofortige ärztliche Behandlung notwendig sein, wird das Kind nach Ermessen des Betreuungsteams in ärztliche Behandlung (z.B. Notfallaufnahme) übergeben. Die entstehenden Kosten trägt die Familie.

 

Die Mitgliederversammlung hat im Jahr 2020 beschlossen, ausschliesslich Kinder aufzunehmen, die gemäss den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) die Basisimpfungen erhalten haben. Ein Impfnachweis (Impfbuch) ist unaufgefordert bei Vertragsabschluss vorzulegen.

12.Versicherung

Die Eltern tragen die Verantwortung für die Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung ihres Kindes. Sie haften ausserdem für Schäden, die durch ihr Kind verursacht werden.

13.Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten der betreuten Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten ist uns ein zentrales Anliegen. Der Verein KiTa Seegarten erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich, soweit dies für die Betreuung, Förderung, Abrechnung und Verwaltung der Kinder erforderlich ist.

 

Wir halten uns dabei an die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere an das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie – sofern anwendbar – an ergänzende kantonale Vorschriften. Personenbezogene Daten werden streng vertraulich behandelt und grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Eine Datenweitergabe/-einsicht erfolgt nur in folgenden Fällen:

  • bei gesetzlicher Verpflichtung,

  • mit ausdrücklicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten oder

  • zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten gegenüber Behörden, Förderinstitutionen oder Kontrollstellen, sofern dies für die Betreuung oder Finanzierung erforderlich ist.

Datenweitergabe im Rahmen von METTLER TOLEDO-Vergünstigungen:

Sofern die Erziehungsberechtigten Vergünstigungen über METTLER TOLEDO beziehen, werden bestimmte Daten an die dafür zuständige Stelle übermittelt. Dies betrifft insbesondere: Kontaktangaben der Erziehungsberechtigten, PA-Nummer, Vor- und Nachname des Kindes, Betreuungsumfang sowie Höhe der gewährten Vergünstigung. Diese Datenübermittlung erfolgt ausschliesslich zur Prüfung, Genehmigung und Abwicklung der Vergünstigung.

 

Aufbewahrung:

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung des jeweiligen Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Rechte der betroffenen Personen:

Erziehungsberechtigte haben das Recht, Auskunft über die sie und ihr Kind betreffenden gespeicherten Daten zu verlangen, sowie deren Berichtigung oder Löschung, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein überwiegendes Interesse entgegenstehen.

 

Für Fragen zum Datenschutz oder zur Geltendmachung dieser Rechte kann jederzeit die Geschäftsleitung kontaktiert werden.

14.Verwendung von Bildmaterial

Im Rahmen des Kita-Alltags können Bild- und Tonaufnahmen der Kinder gemacht werden, beispielsweise bei Ausflügen, Events oder besonderen Aktivitäten. Diese Aufnahmen dienen der internen Dokumentation, der pädagogischen Arbeit sowie – sofern eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt – der Öffentlichkeitsarbeit der KiTa (z. B. Website, Jahresbericht oder Infobroschüren).

 

Die Verwendung solcher Aufnahmen erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Ohne diese Einwilligung werden keine Bilder oder Videos veröffentlicht oder extern verwendet. Die Erziehungsberechtigten können eine einmal erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

 

15.Kündigung und Vertragsauflösung

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich von allen sorgeberechtigten Personen per Brief oder E-Mail an die Geschäftsstelle erfolgen. Mündliche Kündigungen sind nicht gültig. Das gilt auch für einen Widerruf vor Betreuungsbeginn. Das Depot wird in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Austritt, abzüglich allfälliger offener Forderungen, zurückerstattet. Kinder, die in den Kindergarten eintreten, werden per Schuljahresbeginn automatisch aus der KiTa abgemeldet. Wird ein vorzeitiger Austritt gewünscht, ist eine schriftliche Kündigung erforderlich. Soll der Eintritt in den Kindergarten aufgeschoben werden, muss dies spätestens bis zum 31. Dezember des Vorjahres schriftlich bei der KiTa gemeldet werden. Eine Anschlussbetreuung kann nicht garantiert werden.

16.Ausschluss aus dem Verein / Vertragsbeendigung durch die KiTa

Gemäss Vereinsstatuten kann der Vorstand Mitglieder ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ausschliessen. Ein Ausschluss führt automatisch zur Kündigung des Betreuungsvertrages. Die schriftliche Kündigung wird von der Geschäftsstelle vorgenommen.

17.Gültigkeit und Änderungsvorbehalt der Bestimmungen

Massgeblich ist die jeweils aktuell veröffentlichte Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Frühere Fassungen verlieren mit Veröffentlichung einer neuen Version ihre Gültigkeit. Die Kita Seegarten behält sich vor, die KiTa-Bestimmungen bei Bedarf anzupassen. Über wesentliche Änderungen werden die Erziehungsberechtigten rechtzeitig informiert. Änderungen gelten nur dann für bestehende Vertragsverhältnisse, wenn sie ausdrücklich akzeptiert oder durch schlüssiges Verhalten anerkannt werden.

 

Diese Betreuungsbestimmungen sind integraler Bestandteil des Betreuungsvertrags und treten mit dessen Unterzeichnung in Kraft. Für rechtliche Streitigkeiten gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Uster.

 

Die neuen KiTa-Bestimmungen treten per 11.08.2025 in Kraft.

 

 

Aktuelle Version: August 2025 (Medikamentenabgabe, medizinische Notfälle, administrative Gebühren, Gültigkeit und Geltung der Bestimmungen und formelle Textanpassungen)

Änderungen:

2024 (Formelle Anpassung)

2023 (Anpassung Tagestarif)

August 2022, 2021, August 2019

 

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